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Hund im Büro – Was ist erlaubt?

Studien zufolge kann ein Hund im Büro das Betriebsklima verbessern und für eine entspannte Arbeitsatmosphäre sorgen. Er kann die Arbeitsleistung positiv beeinflussen. Als Hundebesitzer wissen Sie Ihren Hund in Sicherheit, wenn Sie ihn mit ins Büro nehmen. Der Hund ist nicht allein, da Sie als Bezugsperson in seiner Nähe sind. Ganz so einfach ist das aber nicht. Bevor der Hund mit ins Büro darf, müssen einige Fragen geklärt werden. Vor allem muss der Arbeitgeber sein Einverständnis geben.

Nicht jeder Hund eignet sich fürs Büro. Um keine bösen Überraschungen mit ihrem Vierbeiner zu erleben, sollten Sie ihn an die neue Umgebung gewöhnen. Geräusche wie Drucker oder Telefon, aber auch die vielen Menschen und deren Verhalten können bei ihm für Unruhe sorgen. Auch die richtige Ausstattung für Ihren Bürohund sollten Sie nicht vergessen. Erfahren Sie in diesem Artikel, was Sie beachten sollten, bevor Ihr vierbeiniger Freund den Büroalltag bereichert.

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Was sagt der Arbeitgeber?

Die wichtigste Frage, bevor Kollege Hund mit ins Büro darf, ist, ob der Arbeitgeber Hunde am Arbeitsplatz verbieten darf. Es gibt keine Gesetze oder Regelungen, die explizit Aussagen darüber enthalten, ob ein Arbeitgeber die Mitnahme von Hunden verbieten kann. Allerdings ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Paragraf 106 der Gewerbeordnung geregelt.

Dieser Paragraf besagt, dass der Arbeitgeber dazu berechtigt ist, Ort, Zeit und Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Dazu gehört auch, dass er Hunde erlauben oder verbieten darf. Er kann auch in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag entsprechende Regelungen für oder gegen die Mitnahme von Hunden festhalten.

Ausnahmen von dieser Regelung sind Blinden- oder Servicehunde. Menschen mit einer Behinderung sind am Arbeitsplatz auf solche Hunde angewiesen, damit sie ihre Arbeit verrichten können.

Fragen Sie also immer erst Ihren Arbeitgeber, bevor Sie Ihren Hund mit ins Büro nehmen. Erlaubt Ihr Vorgesetzter die Mitnahme eines Hundes, haben Sie bereits eine wichtige Hürde genommen. In die Entscheidung sollten Sie jedoch auch Ihre Kollegen einbeziehen, denn möglicherweise leidet jemand unter ihnen unter einer Hundehaarallergie, hat vielleicht unangenehme Erfahrungen mit einem Hund gemacht oder hat sogar Angst vor Hunden. 

Grundsatz der Gleichbehandlung

Erlaubt Ihr Arbeitgeber einem Mitarbeiter, den Hund mit zur Arbeit mitzubringen, und verbietet er es hingegen einem anderen Mitarbeiter, verstößt er gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Der Arbeitgeber muss jedoch abwägen, was möglich ist. Bei seiner Entscheidung für oder gegen einen Hund im Büro muss er Größe, Rasse und Erziehung berücksichtigen. So kann es sein, dass ein Mitarbeiter seinen Hund mitbringen darf, da er nicht unangenehm auffällt und im Büroalltag kaum zu merken ist. Zeigt sich der Hund eines anderen Mitarbeiters unerzogen, beispielsweise durch lautes Bellen oder Anspringen von Mitarbeitern, oder ist er aggressiv, kann der Arbeitgeber diesem Mitarbeiter die Mitnahme des Hundes verbieten.

Der Arbeitgeber kann seine Entscheidung, den Hund im Büro zu erlauben, auch jederzeit widerrufen. Das ist dann möglich, wenn sich der Vierbeiner in seinem Wesen negativ verändert.

Tipp: Sie riskieren die Kündigung oder zumindest eine Abmahnung, wenn Sie trotz Verbot Ihres Arbeitgebers den Hund mit ins Büro nehmen. Eine Abmahnung droht auch, wenn Sie den Hund mitnehmen, ohne den Arbeitgeber vorher zu fragen.

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Was Sie mit Ihren Kollegen klären sollten

Auch wenn ein Hund das Arbeitsklima positiv beeinflussen kann und oft von den Kollegen freudig begrüßt wird, sollten Sie im Kollegenkreis zuvor einige wichtige Fragen klären:

  • Hat jemand Angst oder sogar Panik vor Hunden, da er vielleicht bereits gebissen wurde?
  • Bestehen gesundheitliche Bedenken, beispielsweise eine Hundehaarallergie?
  • Welche Bereiche im Bürogebäude darf der Hund betreten und welche nicht?
  • Stört sich jemand am Geruch von Hundefutter oder an herumliegendem Hundespielzeug?
  • Kann ich den Hund mit einem Kollegen allein lassen, wenn ich in einer Besprechung bin?

Informieren Sie Ihre Kollegen auch über die Rasse und Größe Ihres Hundes und über mögliche Besonderheiten, beispielsweise eine Krankheit. Haben Sie alle diese Fragen geklärt und sind Ihre Kollegen einverstanden, steht der Mitnahme Ihres vierbeinigen Lieblings nichts mehr im Wege.

Welche Hunde eignen sich fürs Büro?

Sogenannte Kampf- oder Listenhunde gelten als aggressiv und sind daher nicht fürs Büro geeignet. Das gilt auch für andere Hunde, die zu Aggression neigen, häufig Menschen anspringen oder dauernd bellen. Welpen müssen erst erzogen werden und eignen sich ebenfalls nicht fürs Büro. Ihr Hund sollte bereits mindestens ein Jahr alt sein, wenn Sie ihn ins Büro mitnehmen.

Konkrete Empfehlungen, welche Hunderassen sich am besten fürs Büro eignen, sind kaum möglich, denn es hängt immer auch von der Erziehung und von den individuellen Eigenschaften des Hundes ab. Einige Hunderassen verfügen jedoch über gute Eigenschaften und könnten die perfekten tierischen Kollegen sein. Die Tabelle informiert darüber:

HunderasseEigenschaften
Schäferhundwachsam, gutmütig
Bernhardinergutmütig
Labrador oder Retrieverkontaktfreudig, familienfreundlich
Neufundländergutmütig
Maltesergesellschaftsliebend
Mopsruhig, ausgeglichen
Französische Bulldoggegelassen
English Cocker Spanielfröhlich und aktiv

Tipp: Auch aktive und fröhliche Hunde können durchaus gute Bürohunde sein. Vergessen Sie jedoch nicht die Gassirunde in der Mittagspause und denken Sie auch an Spielzeug zur Beschäftigung.

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Eigenschaften, die der Bürohund mitbringen sollte

Es hängt weniger von der Rasse, sondern vielmehr von den Eigenschaften ab, die einen guten Bürohund ausmachen. Ihr Hund sollte geimpft sein. Es ist sinnvoll, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber und den Kollegen auch den Impfpass Ihres Hundes vorzeigen. Das ist vor allem wichtig, wenn auch andere Kollegen einen Hund mitbringen. So kann die Ansteckungsgefahr mit schwerwiegenden Krankheiten ausgeschlossen werden.

Grundsätzlich sollte Ihr Hund gesund sein. Ist er krank, beispielsweise erkältet, muss er zu Hause bleiben. Er sollte auch entwurmt sein. Wichtig ist auch, dass er stubenrein ist. Ihr vierbeiniger Gefährte sollte sozialisiert sein, aufs Wort gehorchen und auch damit zurechtkommen, dass er nicht immer im Mittelpunkt steht.

Um auf der sicheren Seite zu sein, kann Ihr Arbeitgeber einen Hundeführerschein von Ihnen verlangen. Für Ihren Hund sollten Sie auf eine Hundehaftpflichtversicherung nicht verzichten.

Tipp: Achten Sie immer auf eine gute Hygiene Ihres Hundes. Damit von ihm keine unangenehmen Gerüche ausgehen, sollten Sie sich um die regelmäßige Fell- und Zahnpflege kümmern.

Ausstattung für den Bürohund

Darf Ihr Hund mit ins Büro, sollten Sie die geeignete Ausstattung nicht vergessen:

  • Wassernapf
  • verschließbarer Futternapf
  • Leckerlis als Belohnung und für zwischendurch
  • Decke oder Körbchen
  • Putzutensilien wie Feuchtreinigungstücher und Kotbeutel
  • Halsband und Hundeleine für die Gassirunde
  • Hundespielzeug
  • Futter

Beim Futter sollten Sie darauf achten, dass es nicht unangenehm riecht. Innereien und anderes Fleisch eignen sich nicht fürs Büro. Besser geeignet sind geruchsarmes Nassfutter oder hochwertiges Trockenfutter.

Wie Sie Ihren Hund zum Bürohund trainieren

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Hat Ihnen Ihr Chef erlaubt, Ihren Hund mit ins Büro zu bringen, sollten Sie ihn langsam an die neue Situation gewöhnen. Wenn es möglich ist, nehmen Sie Ihren Liebling anfangs nur für eine Stunde mit und stellen ihn Ihren Kollegen vor. Machen Sie ihn auch mit typischen Geräuschen wie Telefonklingeln vertraut. Steigern Sie die gemeinsame Zeit mit dem Hund im Büro langsam. Das ist möglich, wenn Sie die übrige Zeit im Homeoffice arbeiten.

Gewöhnen Sie Ihren Vierbeiner an Routinen und feste Zeiten im Büro, beispielsweise Futter- und Gassizeiten. Sinnvoll kann es sein, wenn noch ein Kollege engeren Kontakt mit Ihrem Hund hat und zu einer weiteren Bezugsperson wird.

Benötigen Sie Hilfe, können Sie sich an einen Hundetrainer wenden. Er kennt hilfreiche Tricks, wie Sie Ihren Liebling im Büro sozialisieren.

Bürohund von der Steuer absetzen

Auch wenn sich ein Bürohund positiv auf die Arbeitsleistung und das Betriebsklima auswirken kann, ist er nicht steuerlich absetzbar. Die Anschaffung eines Hundes, den Sie mit ins Büro nehmen, ist Privatsache.

Anders sieht es aus, wenn es sich um einen beruflich genutzten Hund handelt, also einen Hund, der Sie bei der Ausübung Ihres Berufs unterstützt. Handelt es sich beispielsweise um einen Polizeihund oder Försterhund, können Sie ihn steuerlich absetzen.

Fazit – Hund mit ins Büro nehmen

Hunde im Büro können das Betriebsklima verbessern. Bevor Sie Ihren vierbeinigen Freund zur Arbeit mitnehmen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber um Erlaubnis fragen. Auch mit Ihren Kollegen sollten Sie die Mitnahme Ihres Hundes absprechen. Der Hund sollte kein aggressives und auffälliges Verhalten zeigen. Er muss gesund, geimpft, entwurmt und versichert sein. Wichtig ist auch, dass er sozialisiert ist. Gewöhnen Sie ihn erst langsam an die Situation im Büro und machen Sie ihn mit Ihren Kollegen vertraut. Denken Sie an die Ausstattung fürs Büro und an Spielzeug.

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Hund im Büro finden Sie im folgenden FAQ:

Darf der Arbeitgeber die Mitnahme von Hunden ins Büro verbieten?

Ihr Arbeitgeber darf die Mitnahme von Hunden ins Büro verbieten. Eine Ausnahme von dieser Regelung sind Blinden- oder Servicehunde, deren Mitnahme nicht vom Arbeitgeber verboten werden darf.

Ist ein Hund fürs Büro steuerlich absetzbar?

Möchten Sie einen Hund kaufen und mit ins Büro nehmen, ist das Ihr Privatvergnügen. Den Bürohund können Sie nicht steuerlich absetzen.

Muss der Hund versichert sein, damit er mit ins Büro darf?

Für Schäden, die Ihr Hund im Büro verursacht, sind Sie als Hundehalter verantwortlich. Auf eine Hundehaftpflichtversicherung sollten Sie daher nicht verzichten.

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