Haustiere sind auch ein Stück weit Gewohnheitstiere. Veränderungen im gewohnten Alltagsablauf sind nicht gern gesehen und führen zu Unsicherheit und Unruhe. Hunde kommen in der Regel mit einem Umzug besser zu Recht als Katzen, dennoch sollten Sie einiges beachten, bevor Sie die Zelte in der alten Wohnung abbrechen und den Vierbeiner mit dem neuen Domizil vertraut machen. Ein Umzug mit Hund kann sich auch aus anderen Gründen schwierig gestalten, denn nicht alle Vermieter erweisen sich als tierlieb. Wir verraten Ihnen, wie sich der Umzug mit Hund unkompliziert gestaltet und welche Rechte Tierhalter in Mietwohnungen haben.
Wie lange brauchen Hunde, um sich an eine neue Wohnung zu gewöhnen?
Ein Umzug bedeutet Stress, Hektik und Veränderung. Schenken Sie Ihrem Vierbeiner nicht die gewohnte Zeit und Aufmerksamkeit, weil sich alles um den bevorstehenden Wohnungswechsel dreht, wird dies den sensiblen Tieren nicht entgehen. Im neuen Zuhause angekommen, wird es eine gewisse Zeit dauern, bis die Routine einkehrt und der Alltag wieder in gewohnten Bahnen verläuft.
Damit sich der Vierbeiner möglichst schnell im neuen Heim eingewöhnt, schenken Sie dem Hund so viel Aufmerksamkeit wie möglich. Die Hunde sollten im neuen Zuhause nicht sofort alleingelassen werden. Bevor der Hund überhaupt in die neue Wohnung einzieht, sollten sich seine Lieblingsspielzeuge, sein Schlafkörbchen, seine Futternäpfe und die übrigen vertrauten Einrichtungsgegenstände bereits an ihrem Platz befinden. Dies vermittelt den Tieren ein Gefühl von Sicherheit.
Tipp: Wichtig sind für Hunde auch vertraute Gerüche. Waschen Sie die Hundedecke vor dem Umzug nicht und tauschen Sie auch Spielzeuge und Fressnäpfe nicht aus.
Jeder Hund wird eine gewisse Zeit brauchen, um sich an die neue Situation anzupassen und das neue Revier als das seine zu betrachten. Bei einigen Tieren wird vermutlich bereits ein langes Wochenende ausreichen. Andere Hunde brauchen einige Wochen, bis sie wirklich im neuen Zuhause angekommen sind. Nach maximal sechs bis acht Wochen sollte der Umzugsstress vergessen sein und jeder Hund mit seiner neuen Umgebung gut zurechtkommen.
Wie bereitet man einen Hund auf den Umzug vor
Umzüge passieren nicht über Nacht. Dass etwas Ungewohntes im Gange ist, wird dem Hund auch im Vorfeld des Umzugs nicht entgehen. Das Aussortieren von Gegenständen und das Kistenpacken wecken das Interesse der Tiere. Schließlich sind Familienhunde am liebsten mittendrin im Geschehen. Lassen Sie den Hund ruhig daran teilhaben. Dann fühlt er sich nicht ausgeschlossen und sieht, dass keine schlimmen Dinge um ihn herum passieren.
Wichtig ist, dabei keine Unruhe zu verbreiten, diese Stimmung wird sich auf das Tier übertragen. Vergessen Sie nicht die gewohnten Kuscheleinheiten und den täglichen Spaziergang. Dies wird auch Ihnen guttun und Sie etwas vom Umzugsstress ablenken.
Achten Sie auch auf die Sicherheit des Tieres. Schrauben, Nägel und herumliegendes Werkzeug können zu Stolperfallen für die neugierigen Vierbeiner werden. Wer umzieht, schafft um sich herum eine Geräuschkulisse, die sensiblen Hundeohren wenig behagt. Wenn Sie zum Bohrer greifen, sollte dem Tier ein „Fluchtweg“ offenstehen. Geben Sie dem Hund eine Möglichkeit, sich in ein ruhiges Zimmer zurückzuziehen. Dort sollten sich Spielzeuge, Hundekorb und andere vertraute Gegenstände befinden.
Damit während der Umzugsvorbereitungen das wichtigste Equipment für das Tier greifbar ist, sollte eine entsprechende Heimtier-Umzugskiste gepackt werden.
In die tierische Umzugskiste gehören:
- Lieblingsspielzeuge
- Hundedecke mit vertrautem Geruch
- Futternapf
- Wassernapf
- Futter für die ersten Tage
- Leine
- Kotbeutel
- Impfausweis
- optional Medikamente und Pflegeprodukte
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Am Umzugstag sollte der Ortswechsel nicht nachts oder bei Dunkelheit vorgenommen werden. Dies verunsichert das Tier unnötig. Ist in der neuen Wohnung bereits alles an seinem Platz, wird die Eingewöhnung dem Hund leichter fallen.
Folgende Checkliste hilft, beim Umgang mit dem Tier während des Umzugs alles richtigzumachen:
- Hund während des Ausräumens der Wohnung bei einer vertrauten Person unterbringen
- Hundeutensilien gehören in einen separaten Karton
- Wasser und Futter müssen griffbereit sein
- Hund erst unmittelbar vor dem Umzug ins Auto steigen lassen
- Pausen zum Gassigehen einkalkulieren
Im neuen Zuhause angekommen, ermuntern Sie das Tier zunächst, sich auf einer kurzen Gassi-Runde zu erleichtern. Ist dies möglich und gestattet, kann der Vierbeiner auch zunächst in den Hinterhof gebracht werden und dort sein neues Revier erschnuppern.
Wichtig: Die Situation ist ungewohnt und viele Hunde sind beim Umzug ängstlich und verwirrt. Der Hund gehört in jedem Fall an die Leine.
Kann der Vermieter einen Hund verbieten?
Bei der Wohnungssuche müssen Sie in jedem Fall vorab klären, ob der Hund einziehen darf und welche individuellen Regelungen zu beachten sind. Werfen Sie einen Blick in den Mietvertrag. Oftmals sind dort bereits entsprechende Klauseln enthalten.
Generell ist ein Haustierverbot in Mietwohnungen nicht rechtens. Diese Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) schon im Jahre 1993 gefällt. Laut BGH, Az.: VII ZR 10/92 läge mit diesem Verbot eine Benachteiligung des Mieters vor. Allerdings sind Einschränkungen zu machen. Das Urteil bezieht sich explizit auf Vögel, Meerschweinchen, Goldhamster und anderer Kleintiere. Hunde und Katzen sind nicht Teil der Anordnung. Gemäß dem Urteil bleibt die Hundehaltung in Mietwohnungen eine Einzelfallentscheidung.
Der Vermieter darf also selbst bestimmen, ob Hunde gehalten werden dürfen oder nicht. So kann sich im Mietvertrag eine Klausel befinden, welche besagt, dass die Hundehaltung eine Erlaubnis des Vermieters fordert.
Wichtig: Ein generelles Hundeverbot in Mietwohnungen darf nicht ausgesprochen werden. Sie dürfen eine Begründung verlangen, erst recht, wenn bereits Hunde im Haus leben.
Die Erlaubnis des Vermieters ist zwingend notwendig, bevor Sie mit Ihrem Hund umziehen, ansonsten kann eine fristlose Kündigung die Folge sein. Keiner Genehmigung bedarf es, wenn Sie auf einen Blinden- oder Therapiehund angewiesen sind. Die Tiere müssen als solche zugelassen sein und Sie sollten im Besitz der entsprechenden Papiere sein, um sich gegenüber dem Vermieter glaubhaft zu machen.
Einzelfälle sind oft die Regel
Wenn der Vermieter die Haltung von Hunden erlaubt, bedeutet dies nicht, dass er diese nicht auch wieder zurückziehen kann. Erweist sich das Tier als allgemeiner Störfaktor, kann die Tierhaltung auch nachträglich verboten werden, was für Sie einen erneuten Umzug bedeuten würde.
Die Hundehaltung kann auch nachträglich untersagt werden, wenn:
- Hunde fortlaufend bellen und sich die Nachbarschaft beschwert.
- Hunde als gefährlich eingestuft sind.
- Hunde bei Hausbewohnern zu Allergien führen.
- Hunde den Hausfrieden stören und die Lebensqualität der Mieter beeinträchtigen.
Hinweis: Der Abschluss einer Mietrechtsschutzversicherung bietet bei Streitigkeiten mit dem Vermieter Schutz und hilft, gegen im Mietvertrag befindliche und als unzulässig geltende Klauseln Beschwerde einzulegen.
Wie lange dürfen Hunde in der Mietwohnung zu Besuch sein?
Auch wenn der Vermieter die generelle Hundehaltung untersagt, dürfen Hunde mit ihren Besitzern in die Mietwohnung zu Besuch kommen. Der Hund von Besuchern darf rechtlich nicht mit der Haustierhaltung durch den Vermieter gleichgestellt werden. Bekommen Sie Besuch mit Hund, müssen Sie sich nicht die Erlaubnis des Vermieters einholen.
Wichtig ist, dass die Besuche nicht zu oft vorkommen und sich in einem gewissen zeitlichen Rahmen bewegen. Gegen stundenweise Besuche ist in der Regel nichts einzuwenden. Sind Hunde nicht gestattet, dürfen Sie auch nicht die Urlaubsbetreuung für einen Vierbeiner übernehmen. Gerichte haben den häufigeren Aufenthalt von Hunden in Mietwohnungen bereits als „unerlaubte Tierhaltung“ eingestuft. Dies kann eine Abmahnung durch den Vermieter nach sich ziehen und bei wiederholten Fällen mit einer Kündigung des Mietvertrages enden.
Laut eines Urteils des Amtsgerichts Rheine (Az. 4 C673/03) dürfen die stundenweisen Besuche von als ungefährlich eingestuften Tieren nicht untersagt werden. Eine Voraussetzung ist, dass der Hund nicht länger bleibt als sein Besitzer. Die Hunde müssen also mit dem Besitzer wieder das Haus verlassen und dürfen nicht bei Ihnen in der Wohnung zurückgelassen werden.
Für Kampfhunde gelten gesonderte Regelungen. Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass beim Besuch von Listenhunden in Mietwohnungen hohe Bußgelder drohen können.
Wichtig: In den einzelnen Bundesländern gelten gesonderte Regelungen für die Einstufung als Kampfhund. Erkundigen Sie sich daher vor Ort nach den geltenden Bestimmungen und entsprechenden Rassen.
Fazit
Ein Umzug mit Hund stellt Tierhalter vor zusätzliche Herausforderungen. Es gilt dabei, nicht nur die Anstrengungen rund um den Ortswechsel zu bewältigen, sondern dabei auch die Ansprüche des Tieres im Auge zu behalten. Obwohl Hunde Veränderungen allgemein offener gegenüberstehen als Katzen, können Stress und Aufregung Hunde negativ belasten. Hunde sollten zwar von den Umzugsvorbereitungen nicht ausgeschlossen werden, am Umzugstag jedoch besser bei einer vertrauten Person unterkommen. In der neuen Wohnung finden sich die Tiere in der Regel innerhalb weniger Tage gut zurecht. Lassen Sie Ihren Hund aber in den ersten Tagen nicht allein.
Die Haltung von Haustieren darf in Mietwohnungen nicht generell verboten werden. Eindeutige Gesetzgebungen liegen allerdings nur für Kleintiere vor. Die Entscheidung, ob der Hund einziehen darf, liegt beim Vermieter. Finden sich keine entsprechenden Einträge im Mietvertrag, ist die Erlaubnis zwingend einzuholen. Wer einen Therapiehund besitzt, benötigt keine Erlaubnis. Für amtlich geführte Listenhunde besteht ein generelles Verbot. Als ungefährlich eingestufte Hunde dürfen auch bei geltendem Tierverbot zu Besuch kommen, sich aber nicht für längere Zeit in der Wohnung aufhalten. Wer gegen bestehende Regelungen verstößt, riskiert die Kündigung des Mietverhältnisses.
FAQ – Umzug mit Hund in Mietwohnungen
Generelle Verbote sind unzulässig. Klauseln im Mietvertrag müssen berücksichtigt werden. Ausnahmen gelten für Therapie- und Listenhunde.
Stundenweise Besuche sind erlaubt. Bleiben Hunde über Nacht oder werden länger in Pflege genommen, ist die Erlaubnis einzuholen. Ansonsten gilt der Tatbestand der unerlaubten Tierhaltung.
Gelten Verbote und Einschränkungen, denen sich Tierhalter in Mietwohnungen widersetzen, droht ihnen die Kündigung.